AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Exclusives Design e.K.
Werner Eckhardt
Rainackerweg 15
80939 München
Tel: 089 / 357 320 12
Fax: 089 / 357 320 11

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AGB_ExclusivesDesign_e.K.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Exclusives Design e. K.

1. Allgemeines
1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Kunden gelten nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Mündliche, fernmündliche, oder mittels elektronischer Nachrichtensysteme erfasste Absprachen oder anders lautende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich von uns bestätigt werden. Gleiches gilt für Nebenabreden, sowie Zusagen etwaiger Angestellter oder Verkäufer.
1.3 Bei Aufträgen / Lieferungen zwischen uns und Auslandskunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland für die gesamten Geschäftsbeziehungen vereinbart, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Für den Fall, dass deutsches Recht nicht anwendbar ist, sind einschlägige Vorschriften / Regelungen der EEC (Europäische Union) anwendbar.
1.4 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages – gleich aus welchem Grunde – ganz oder teilweise nicht wirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
2. Bestellungen / Bestellannahme / Angebot / Auftrag
2.1 Eine an uns übermittelte Bestellung ist für uns nicht verbindlich. Zum verbindlich wirksamen Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung per Email, Post etc. zur Gegenzeichnung und Rücksendung oder Rückfax an uns.
2.2 Telegraphische, fernschriftliche und telefonische Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn sie gemäss 2.1. schriftlich bestätigt sind. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Die in unserem Angebot genannten Preise sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.4. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu vertretenden Grund, insbesondere Streik, Materialmangel, Katastrophen, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass deshalb gegen uns irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
2.5. Bei Bestellungen/Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.6 Die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist im gesetzlich zugelassenen Mindestumfang möglich. Wir sind zur umfänglichen Leistungsverweigerung berechtigt, soweit der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
3. Preise
3.1 Auf unserer Homepage, Shop oder PDF-Katalogen genannte Preise sind freibleibend, netto und reine Wertigkeiten (günstiger/teurer). Sie verstehen sich zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung, sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO.
3.2 Die Nettopreise sind CircaPreise auf z.B. Weisswaren, i.d.R. gezogen auf Projektarbeiten ab ca. 100 Stück, und geben nicht den tatsächlichen Preis innerhalb eines Projektes für individuelle Dekoration wieder. Die Preise sind zudem schwankend, daher gelten die vereinbarten Nettopreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Für offensichtliche Druckfehler bei den Preisangaben übernehmen wir keine Haftung (Disclaimer).
3.3 Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluß oder während der Vertragslaufzeit eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Frachtänderungen, Zöllen und sonstigen Abgaben die Preise zu berichtigen.
4. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht
4.1 Sofern in den schriftlich gegengezeichneten Aufträgen nicht anders vereinbart, lautet das allgemeine Zahlungsziel auf Vorauskasse. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht sofort nach Rechnungseingang schriftlich widersprochen wird. Der Kunde hat seine Rechnung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
4.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne weiteren Abzug frei unserer Zahlstelle zu begleichen. Zahlungsrückstand bedeutet Verzug auch ohne jede Mahnung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels – Stundung ausgeschlossen – werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines im Einzelfall eintretenden höheren Schadens Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
4.3 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Einziehungs- und Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden.
5. Andruckmuster, Referenzobjekte, Referenzformen
5.1 Wird, gleich aus welchen Gründen, auf Andruckmuster, Referenzobjekte, Referenzformen verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf die Ausführung nach Textrichtigkeit, Druckfarben und Dekorelementen.
5.2. Imprimatur (Druckerlaubnis) – mit der Druckerlaubnis übernimmt der Kunde die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Standfreigaben, Farbkopien, Proofs, Andruckmuster oder gestelltem Produktionsmuster ersichtlich sind. Wir haften somit nur für Produktionsfehler.
5.3 Abweichungen in der Farbe und Passgenauigkeit können wegen Toleranzen des zu bedruckenden Artikels nicht ganz ausgeschlossen werden. Beim Abziehbild – und hier beim Vierfarbsatz (CMYK) sind Farbabweichungen auch zum Andruckmuster nicht auszuschliessen. Wird ein Andruckmuster nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, gilt eine Lieferung ohne Andruck als vereinbart.
5.4 Nachträgliche Änderungen und einer damit verbundenen erneuten Anforderung von Andruckmusteren, Referenzobjekten, Referenzformen bedürfen der Schriftform und sind in vollem Umfang kostenpflichtig.
5.5 Für die Dauer der Prüfung der Andruckmuster, Referenzobjekte, Referenzformen durch den Kunden ist die Lieferzeit (nachfolgender Punkt 6) jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme.
6. Lieferzeiten / Lieferung / Verpackung
6.1. Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Auftragsklarheit (kundenseitig zu beschaffende Unterlagen, Motive, Genehmigungen, Freigaben, vereinbarte Anzahlungen etc.).
6.2 Als unsere Dienstleistung verstehen wir es, die genannten Liefertermine einzuhalten. Abgegebene Lieferfristen oder Lieferzeitangaben sind nur annähernd und absolut unverbindlich. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Nichtbelieferung durch unsere Unterlieferanten oder Zulieferer, Transport- und Betriebseinschränkungen und – störungen, Verkehrsstörungen und ähnliche Umstände oder behördliche Maßnahmen, insbesondere auch devisenrechtlicher Art, berechtigen uns ausdrücklich als bindend bestätigte Lieferfristen, um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Bei Fortdauer entbinden diese Umstände ersatzlos von der Lieferverpflichtung und begründen ein Rücktrittsrecht gegenüber dem Kunden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk verläßt oder wenn dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Kunden über. Schadenersatzansprüche – insbesondere auch bei etwaigen Folgeschäden – oder sonstige Rechte des Kunden wegen verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung sind – soweit zulässig – ausgeschlossen.
6.3 Verlangt der Kunde schriftlich nach Änderungen des Auftrages welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar mit der schriftlich gegengezeichneten Bestätigung der Änderung. Falls eine Überschreitung der Lieferzeit durch Umstände verursacht wird, die wir nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6.4 Die Lieferung erfolgt ab Werk, Teillieferungen sind zulässig. Der Versand und die Verpackung erfolgen auf Rechnung des Kunden. Wurden keine besonderen Versandvorschriften vereinbart, so werden Transportart und -weg von uns nach freiem Ermessen gewählt. Die Verpflichtung zum Abschluß einer Transport- versicherung übernehmen wir nicht. Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.
6.5 Wir behalten uns vor, Bestellungen, welche nicht den Verpackungseinheiten entsprechen, aus organisatorischen Gründen gemäß unseren Verpackungseinheiten zu erhöhen. Dies erfolgt in Rücksprache mit unserem Kunden.
6.5 Mehrlieferung (Übermenge) bzw. Minderlieferungen (Mindermenge) von 10% sind produktionstechnisch nicht auszuschliessen und gelten als genehmigt.
6.6 Der Käufer sorgt selbst für die umweltgerechte Entsorgung der für den Versand notwendigen Verpackung (Papier, Pappe, Füllstoffe etc.) und entbindet den Verkäufer von der Pflicht, Verpackungsmaterial umweltfreundlich zu entsorgen.
6.7 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die nach den Wünschen unserer Kunden gefertigte Ware nicht Schutzrechte Dritter verletzt. Hierfür hat alleine unser Kunde – unter unserer Freistellung – einzustehen.
6.8 Auslandslieferungen: In das Ausland liefern wir nur gegen Vorauskasse und Vorauserstattung der entstehenden Versand- und allen sonstigen Kosten, sowie den Kosten des Geldverkehrs.
7. Haftung für Mängel oder Schäden / offen und verdeckt
7.1 Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und uns etwaige Beanstandungen – das gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften – in schriftlicher Form mitzuteilen (§§377, 378 HGB). Beanstandungen, die später als 7 Tage nach Lieferung erfolgen, sind von der Berücksichtigung ausgeschlossen. Werden offensichtliche Mängel oder Schäden nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Im übrigen bleiben die §§377, 378 HGB unberührt.
7.2. Kleine Abweichungen in Form und Dekoration können nicht beanstandet werden. Desweiteren ist bei der Herstellung von GPK-Artikel (Glas, Porzellan, Keramik, sowie ähnliche Waren) der Anfall einer verhältnismässig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder in der Dekoration liegt. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
7.3 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels oder Schadens als genehmigt. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung bzw. Leistung führen. Für verdeckte Mängel haften wir nur, wenn sie innerhalb 3 Monaten nach Empfang der Sendung schriftlich angezeigt, begründet und nachgewiesen werden.
7.4 Die Lieferung gilt als empfangen, wenn der Transportträger die Ware zur Verfügung stellt, spätestens mit der Inbesitznahme. Fehlerhafte Ware ist uns so verpackt zuzusenden, daß weitere Schäden auszuschließen sind.
7.5 Nacherfüllung – Im Falle begründeter Beanstandungen leisten wir kostenlos Ersatz, Gutschrift oder Nachbesserung nach unserer freien Wahl, jedoch nur gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche aus irgendeinem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht nach oder können wir dieser Verpflichtung innerhalb einer angemesseneren Frist nicht nachkommen oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7.6 Bei farbigen Reproduktionen und Dekorationen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. digital Proofs oder unseren Andrucken (Punkt 5) und den späteren Endprodukten aus der Mengenproduktion. Zulieferungen wie z.B. Datenlieferungen oder übertragene Daten oder telefonisch übermittelte verbale Daten durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht.
7.7 Schäden, offen und verdeckt sind im Rahmen der allg. deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:
– offener Schaden oder sofort erkennbare Fehlmengen am „Rollschein der Spedition“,
– verdeckter Schaden oder nicht sofort sichtbare Fehlmengen innerhalb 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware.
– unsere Versicherung behält sich vor, Schäden direkt per Sachverständigen vor Ort zu begutachten.
8. Qualitätsanforderung
8.1. Aufgrund der Fertigungstechniken der Keramik, Porzellan, Glas, Emaille etc., insbesondere bei Massenproduktion, wird auf Qualitätsmaßstäbe von „Dutzendware | Mischsortierung“ verwiesen. Ton/Erde (Keramik, Glas, Porzellan) ist lebendiges Material, welches sich bei der Fertigung, insbesondere dem Brennen bis zu 1320 Grad, immer wieder unterschiedlich verhält. Eine 100%ige Gleichstellung kann nicht gegeben sein, da es zudem in vielen Arbeitsschritten per Hand verarbeitet wird. Die Vertragspartner sind sich hierüber einig und erkennen diese Eigenheit des Materials an.
8.2 Importware aus EEC-Ländern oder Fernost: Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Keramik, Porzellan – insbesondere bei Massenproduktionen – gilt als Qualitätsmass ebenfalls die Dutzendware in herkömmlicher „Ofensortierung„. Bei Ofensortierungsware sind generell nachfolgende leichte Fehler im Endprodukt vom Besteller zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Nadelstiche, Glasurschlieren- bzw. verläufe, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken, Stippen oder Punzen. Muster oder Bemusterungen können nur einen unverbindlichen qualitativen Durchschnitt darstellen.
8.3 Die originalen Produkte können abweichend von den Abbildungen und deren Produktangaben sein. Es können produktionsbedingte Farbabweichungen auftreten. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Das gilt besonders für Lieferungen von Ersatz- und Ergänzungsteilen. Konstruktions- und Farbänderungen behalten wir uns ebenfalls im Zuge eventueller Programm- bzw. Produktaktualisierungen vor, auch bei Nachlieferung. Alle angegebenen Maße sind CircaMaße.
8.4 Farbannäherung: Dekorationen, die einem Brenn- oder Tampervorgang unterliegen, lassen sich nur in groben Zügen an HKS, RAL oder Pantonefächer-Skalen annähern. Beispiel: die vielen verschiedenen Pigmentfarben in den keramischen Farb-(brenn)bereichen werden nicht nach diesen Skalen hergestellt. Durch produktionsbedingte thermische Einflüsse, chemische Reaktionen, additive Farbmischungen der Dekorfarben mit der darunterliegenden Glasur, sind Farbabweichungen möglich und nicht auszuschliessen. Bei Farbglasuren besteht die Gefahr großer Farbabweichung.
8.4 Namhafte Hersteller garantieren für die Zuverlässigkeit ihrer Produkte. Gerne geben wir deren Garantieleistungen weiter. In jedem Falle sind es aber BringIn-Garantien.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Kommt der Kunde seinen Verbindlichkeiten nicht nach, so haftet an zweiter Stelle stets der Unterzeichner der Bestellung, da die Legitimation des Auftraggebers bzw. dessen Bevollmächtigung durch uns nicht geprüft werden kann. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Bestellung im Namen und im Auftrag eines Dritten erfolgt. Wir sind berechtigt, jederzeit Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu
verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderung durch den Kunden gefährdet erscheint, oder wenn er gegen die ihm obliegende Verpflichtung verstößt. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und die uns abgetretenen Rechte anzuzeigen.
10. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben. Ferner werden weder Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben noch verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
11. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der deutschen Druckindustrie, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Beispiel: keine Herausgabe von Zwischenerzeugnissen wie unseren Reinzeichnungen, digitale Daten, Film- oder Siebbelichtungen, Siebe oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden. Unser Urheberrecht: Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Vorschlägen, Reinzeichnungen und dergleichen, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist München. Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten und alle Scheck- bzw. Wechselsachen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lieferers, somit das Amts- und Landgericht München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall eine rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichem Zweck der unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Anzuwenden ist ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht im Einzelfall eine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Die mit uns geschlossenen Lieferverträge unterliegen in allen Fällen, auch bei Auslandsberührung, d.h. Bestellung aus und/oder Lieferung in das Ausland, dem deutschen Recht.